Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
9. September 2025  (aktualisiert am 22. Juni 2026)

Lineare und degressive Abschreibung: Das sind die Unterschiede

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Abschreibung  #linear  #degressiv  #Wirtschaftsgüter  #Steuer 
Jetzt im Audioformat verfügbar!

Bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern mit einem Wert von mindestens 800 Euro netto erfolgt der steuerliche Abzug nicht sofort, sondern per Abschreibung über mehrere Jahre verteilt. Dabei gibt es zwei Varianten: die lineare und die degressive Abschreibung. Wo die Unterschiede liegen und welche Variante Unternehmen wann anwenden können, thematisiert dieser Beitrag.

Die Berechnung der linearen Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist die übliche Herangehensweise, wenn es darum geht, Anlagegüter steuermindernd geltend zu machen. Bei der linearen Abschreibung erfolgt die Wertminderung zu gleichen Teilen über den gesamten Verlauf der Nutzungsdauer. Über welchen Zeitraum die Abschreibung verteilt ist, geht aus den AfA-Tabellen hervor. Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Herausgegeben werden die AfA-Tabellen vom Bundesfinanzministerium.

Die Formel ist bei der linearen Abschreibung simpel. Sie lautet: 100 Prozent der Anschaffungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer. Ist die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts durch die AfA-Tabelle auf zehn Jahre festgelegt, dann erfolgt dementsprechend eine jährliche Abschreibung in Höhe von zehn Prozent des ursprünglichen Anschaffungswerts.

Formel für lineare Abschreibungen: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährlicher Abschreibungsbetrag, Beispiel: 10 Jahre Nutzungsdauer → 10 % Abschreibung pro Jahr.

Entscheidend bei der Abschreibung ist das genaue Anschaffungsdatum. So wird die jährliche Abschreibung in monatlichen Teilen in der Buchführung eingetragen. Erwirbt ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut also im Januar, dann erfolgt die volle Abschreibung im ersten Jahr. Wird die Investition hingegen erst im November getätigt, dann beträgt die Abschreibung für dieses Jahr nur ein Sechstel der jährlichen Abschreibung, entsprechend also zwei Monate.

Handwerker steht in einer Werkstatt und rechnet etwas

So erfolgt die Berechnung bei der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung unterscheidet sich grundlegend von der linearen Abschreibung. Bei dieser Form der Abschreibung existiert keine gleichbleibende Abnutzung über die Dauer der Nutzung, sondern zu Beginn eine anteilig höhere Abschreibung. Dabei darf die degressive Abschreibung den 2,5-fachen Satz der linearen Abschreibung betragen, höchstens jedoch 25 Prozent. Entscheidend ist somit erneut die in den AfA-Tabellen vorgegebene Nutzungsdauer.

Für die Folgejahre dient jeweils der Restbuchwert des Anlageguts, der in der Buchhaltung nach der Abschreibung verbleibt, als Berechnungsgrundlage. Somit sinkt die degressive Abschreibung mit jedem Jahr, denn der Restbuchwert verringert sich laufend durch die AfA.

Eine Besonderheit der degressiven Abschreibung ist die Möglichkeit des Wechsels auf die lineare Abschreibung. Dies ist sinnvoll und notwendig, da sich die degressive Abschreibung mit jedem Jahr der Nutzung verringert. Nach dem Wechsel wird die lineare Abschreibung auf Basis des aktuellen Restwerts sowie der noch verbliebenen Laufzeit der Nutzung kalkuliert.

Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber, und wie geht es in Zukunft weiter?

Grundsätzlich gilt, dass die lineare Abschreibung die Standardvariante für die AfA ist. Die degressive Abschreibung war bis zum Jahr 2000 als frei wählbare Alternative immer verfügbar, bevor sie vom Gesetzgeber abgeschafft wurde. Zu Beginn des Jahres 2020 kehrte die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung mit neuen Voraussetzungen zurück in die Steuergesetzgebung. So sank die maximale Abschreibung pro Jahr auf 25 Prozent des Anschaffungswerts beziehungsweise des Restbuchwerts. Ebenfalls wurde die Abschreibung auf das 2,5-Fache der linearen AfA begrenzt.

Bauarbeiter sitzt vor Unterlagen und rechnet
Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung ist jedoch weiterhin nicht dauerhaft vorgesehen. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz hat die alte Ampelregierung die degressive Abschreibung erneut freigegeben und die neue Bundesregierung hat die Regelung ab 2025 fortgesetzt. Dazu hat die neue Koalition unter Bundeskanzler Merz beschlossen, die Attraktivität der degressiven Abschreibung nochmals zu steigern.

So ist der AfA-Satz auf 30 Prozent angehoben worden. Diese neue Regelung gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt sind. In der Diskussion ist zudem die Fortsetzung der degressiven Abschreibung über das Jahr 2028 hinaus.

Entscheidend für die Abschreibung ist zudem das Datum der Anschaffung. Wer also ein Wirtschaftsgut am 30. Dezember 2024 anschafft, der kann zwar für die degressive Abschreibung optieren, darf aber nicht mehr als 25 Prozent pro Jahr abschreiben. Das gilt, obwohl die Abschreibung in die Buchführung der Jahre 2025, 2026 und 2027 fällt. Wer hingegen dasselbe Wirtschaftsgut am 2. Juli 2025 anschafft, der kann die AfA mit 30 Prozent nach der neuen Regelung anwenden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die politische Entwicklung im Blick zu behalten und Investitionen gegebenenfalls im Hinblick auf mögliche Veränderungen oder sogar den Wegfall der degressiven Abschreibung zu tätigen.

Unterschiede und Vergleich: So wirken sich die beiden Abschreibungsvarianten auf den Gewinn aus

Die Unterschiede bei den beiden Abschreibungsoptionen zeigen sich in der Praxis. Die Vorgehensweise bei der degressiven Abschreibung führt dazu, dass vor allem im ersten Jahr der Nutzung eine besonders hohe Abschreibung erfolgt. Somit mindert sich der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens mit dieser Option stärker. Unternehmen, die in einem bestimmten Jahr einen ungewöhnlich hohen Gewinn erwarten, können also durch die degressive Abschreibung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern dafür sorgen, dass sich der Gewinn mehr mindert und damit auch die Steuerlast mehr sinkt, als wenn die lineare Abschreibung gewählt wird. Somit ist die degressive Abschreibung in dieser Situation die Variante, die schneller Steuervorteile bringt. Unternehmen, die hingegen über mehrere Jahre Wege für eine konstante Gewinnminderung suchen, fahren mit der linearen Abschreibung besser. Die Unterschiede zeigen sich gut an konkreten Beispielen.

Ein Unternehmen, das Holzparkettböden fertigt, schafft am 1. Januar 2025 eine Besäummaschine an. Der Preis ohne Mehrwertsteuer beträgt 15.790 Euro. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 3000,10 Euro erhält das Unternehmen über den Vorsteuerabzug sofort zurück. Die AfA-Tabelle für die Branche der holzverarbeitenden Industrie gibt für eine solche Maschine eine Nutzungsdauer von acht Jahren an.

Beispiel für eine Abschreibung: Unternehmen für Holzparkettböden, Anschaffung: Besäummaschine, Zeitraum: 1. Januar 2025, Preis: 15.790 Euro ohne Mwst., sofortige Mehrwertsteuerrückzahlung: 3000,10 Euro über Vorsteuerabzug, Nutzungsdauer von acht Jahren (AfA-Tabelle für Branche der holzverarbeitenden Industrie
Bei der linearen Abschreibung ist die Rechnung somit simpel. Die Abschreibung verteilt sich auf acht gleiche Teile, die jeweils 1973,75 Euro betragen. In der Praxis verbucht die Buchführung monatlich 164,48 Euro, die sich gewinn- und steuermindernd auswirken. .

Das Unternehmen hat aber nun die Option, sich für die degressive Abschreibung zu entscheiden. In diesem Fall ist eine Abschreibung von 30 Prozent pro Jahr möglich. Da jeweils der Restbuchwert ausschlaggebend ist, muss für jedes Jahr eine einzelne Kalkulation erstellt werden:
  • Jahr = 4.737,00 Euro / Restwert: 11.053,00 Euro
  • Jahr = 3.315,90 Euro / Restwert: 7.737,10 Euro
  • Jahr = 2.321,13 Euro / Restwert 5.415,97 Euro
  • Jahr = 1.624,79 Euro / Restwert 3.797,18 Euro
  • Jahr = 1.139,15 Euro / Restwert 2.652,03 Euro

Bis zu diesem Punkt sind die Abschreibungen mit der degressiven Methode höher als bei der linearen Abschreibung. Ab dem sechsten Jahr liegt die lineare Abschreibung, die dann 884,01 Euro beträgt, dagegen höher. Somit ist dies der richtige Zeitpunkt, die Abschreibungsmethode zu wechseln. Dies ist einmalig und nur von der degressiven auf die lineare Variante möglich. So optimieren Unternehmen den Einfluss von Anlagegütern auf den Gewinn und die Steuerlast.

firmenlogo textbroker

textbroker

Bekannt als führende Content-Plattform stellt Textbroker verschiedenste hochwertige Texte aus einer großen Auswahl von nationalen und internationalen Fachautoren zusammen und bereitet diese maßgeschneidert für Handwerker und Brancheninteressierte auf.

Das könnte Sie auch interessieren

6. Juli 2026
von hagebau Redaktion | 5 Min. Lesezeit

Der Rechtsschutz zählt zu den freiwilligen Versicherungen, ist jedoch für Handwerksunternehmen durchaus sinnvoll. Es gibt teilweise große Unterschiede bei den Leistungen einer solchen Versicherung. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit den...

27. Juni 2026
von hagebau Redaktion | 7 Min. Lesezeit

Am 11. Februar 2025 trat die neue Verpackungsverordnung in der Europäischen Union in Kraft. Ab dem 12. August 2026 gelten dann die Pflichten für alle Unternehmen in der EU.

24. Juni 2026
von hagebau Redaktion | 6 Min. Lesezeit

Wo gehobelt wird, fallen Späne, sagt schon ein bekanntes Sprichwort. Lärm auf Baustellen fällt definitiv in diese Kategorie und wird oftmals als gegeben hingenommen. Dabei hat Baulärm eine Reihe von negativen Auswirkungen, die teilweise sogar versteckt und unerkannt sind. Aus diesem Grund sollten Handwerker und Bauunternehmen Lärm nicht...

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein