Hinweise für Gewerbe- und Privatkunden bei Rückgabe von Paletten
Bitte beachte bei der Rückgabe von Paletten folgende Bedingungen:
1. Paletten sind grundsätzlich an einen unsere bauwelt Standorte zurückzubringen („Bringschuld“).
2. Es werden ausschließlich Paletten zurückgenommen, die nur von bauwelt bezogen und berechnet wurden.
3. Es gelten folgende Rückgabefristen:
o Rückgabe von Leihgebinden innerhalb von 6 Monaten nach Kauf
o Ausnahme Berding Paletten: Rückgabe innerhalb von 3 Monaten nach Kauf
4. Eine Gutschrift erfolgt ausschließlich für gebrauchsfähige und nicht beschädigte/defekte Paletten unter Abzug einer Nutzungsgebühr.
5. Bitte bringe bei der Rückgabe unbedingt den zugehörigen Lieferschein oder die Rechnung als Nachweis mit. Die Auszahlung bzw. Gutschrift erfolgt nach Prüfung der Rückgabepaletten.
6. Bei einer Rückholung durch einen bauwelt LKW fallen zusätzliche Fracht- bzw. Transportkosten an.
7. Die Paletten müssen an einem für LKW erreichbaren und zugänglichen Ort zur Abholung sortenrein bereitstehen. Bitte gebe dafür im Hinweistext bei Bestellungen im Online Shop die Palettenart und die Menge an.
Vielen Dank für Dein Verständnis und Deine Mithilfe.
Bei Fragen wende Dich an Deinen Fachberater. Wir helfen Dir gerne weiter.